Wir führen Schülerfahrten im Auftrag der Gemeinden, Städte, Landratsämter, sowie anderer Institutionen durch. Die Fahrten werden gemäß den Beförderungsrichtlinien der jeweiligen Auftraggeber durchgeführt. Unsere freundlichen und gut ausgebildeten Fahrer bringen alle Kinder sicher ans Ziel.
Abrechnung der Krankenfahrt mit Ihrer Krankenkasse oder Landratsämter
Ihr behandelnder Arzt muss die Leistung der Krankenfahrt als notwendig erachten und das für Sie geeignete Transportmittel auswählen. Im Anschluss stellt der Arzt Ihnen eine Verordnung für Ihre Krankenfahrt aus.
Anschließend können Sie einen Termin für Ihre persönliche Krankenfahrt mit der Taxizentrale Bad Dürrheim vereinbaren. Je nach Krankenkasse werden Ihnen die Kosten für Ihre Taxifahrt erstatten. In der Regel fällt pro Fahrt oder jeweils für die erste und die letze Fahrt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10% (min. 5,-€ / max. 10,-€) an. Diese Eigenbeteiligung ist im Anschluss an die Fahrt an unseren Taxifahrer zu entrichten. Wie hoch genau Ihre Eigenbeteiligung ist erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.
Sie können uns Ihre Verordnung per Mail zukommen lassen oder direkt bei der Terminauswahl in unserem Kontaktformular hochladen. Achten Sie dabei bitte darauf, dass die Verordnung vollständig und korrekt ausgefüllt ist. Andernfalls kann es sein, dass wir nicht mit der Krankenkasse abrechnen können. Desweiteren ist es wichtig darauf zu achten, dass die Krankenkasse die Kosten NICHT übernehmen wird, wenn Sie unser Taxi OHNE Rücksprache mit der Krankenkasse bestellt haben.
Sofern die Krankenfahrt-Verordnung korrekt ausgefüllt ist kümmern wir von Taxizentrale Bad Dürrheim uns um die Formalitäten und die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen anschließend Nichts weiter zu tun.